Rufen Sie uns an +44 (0)20 8616 8560 / mail@beyerfamilylaw.com

Ehegattenunterhalt in EnglandNachehelicher Unterhalt ist oftmals eine langfristige Verpflichtung, insofern lohnt es sich, die besten juristische Teams auf Ihrer Seite zu haben in dieser kritischen Phase der Scheidung.

Fragen Sie uns jetzt

Der Unterhalt nach einer Scheidung ist in der Regel der am meisten umkämpfte Teil einer Scheidungsvereinbarung. Deshalb ist es ratsam, ein gutes Anwaltsteam zu haben. Soll ein Ehepartner dem anderen nachehelichen Unterhalt zahlen? Und wenn ja, wieviel Unterhalt soll jeden Monat gezahlt werden? Soll der Unterhalt nach ein paar Jahren enden oder soll der Unterhalt das ganze Leben weiter gezahlt werden? Wieviel Geld verdient der Ehepartner und wieviel Ehegattenunterhalt braucht der Ehepartner (oftmals die Frau, aber nicht immer)?

Mein Ex-Mann zahlt keine Unterhalt mehr

Was macht man, wenn der Ex-Mann keinen Unterhalt mehr zahlt, obwohl er Unterhalt zahlen müsste? Die Beantwortung der Frage hängt davon ab, ob es ein Gerichtsurteil gibt oder nicht. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns ein Email!

Fragen Sie uns jetzt

Warum Beyer Family Law?

Deutsch sprechende Familienanwälte London

Seit mehr als 10 Jahren beraten wir als deutsch sprechende Familienanwälte London Ehemänner und Ehefrauen über Unterhaltsansprüche. Wir können aussergerichtliche Vergleichsverhandlungen führen oder Anträge auf nachehelichen Unterhalt bei Gericht einreichen oder aber darauf reagieren. Wir können auch Anträge auf Trennungsunterhalt (einschließlich eines Teil der Anwaltskosten) oder Anträge auf Abänderungsunterhalt stellen, wenn sich die Umstände ändern, zum Beispiel wenn der Schulder seine Anstellung verliert.

Fragen Sie uns, wenn Sie Fragen zum Thema Unterhalt oder Ehegattenunterhalt haben und zwar unabhängig davon, ob Sie mit Ihrem Partner verheiratet waren oder “nur” zusammengelebt haben.

    Fragen? Rufen Sie uns an!

    Fallbeispiel Vermögensauseinandersetzung

    S arbeitet als Arzt und J als Lehrer. Sie trennten sich nach 15 Jahren Ehe. Ihre Kinder waren 10 und 13. Sowohl S als auch J wollten, dass die Kinder in der ehemaligen ehelichen Wohnung mit J bleiben, aber die Immobilie enthielt nicht genug Eigenkapital, um auch S eine neue Wohnung finanzieren zu können. Was kann getan werden?

    Unsere Lösung

    S erklärte sich bereit für sich eine Immobilie zu mieten, bis zum 18.ten Geburtstag des jüngsten Kindes. Die Parteien vereinbarten, dass die Immobilie zu diesem Zeitpunkt verkauft werden sollte damit S und J ihren Anteil an der Immobilie realisieren konnten. J stimmte zu, von S weniger Unterhalt zu bekommen, um die Tatsache auszugleichen, dass S sich für die nächsten 8 Jahre keine Immobilie kaufen konnte.

    Was unsere Mandanten sagen

    Ich wusste Ihre Hilfe bei den Vergleichsverhandlungen sehr zu schätzen. Und ich bin so erleichtert, dass die Gerichtsverhandlungen zu meiner Zufriedenheit ausgefallen sind.

    from Mandant (Vermögensauseinandersetzung)

    “Unsere Tür steht Ihnen immer offen und ich freue mich Ihnen helfen zu können. Wenn Sie sich über Ihre persönliche Situation Sorgen machen oder wenn Sie Rechtsrat brauchen, dann rufen Sie mich einfach jetzt an. Unser Telefonat kostet Sie nichts!”

    Kerstin Beyer Principal Partner

      Vielen Dank für alles, was Sie getan haben … Sie haben wirklich alles getan um mir zu helfen! Ich bin Ihnen dankbar, dass ich jetzt in der Lage bin ohne allzu grosse Sorgen mit den Kindern mein Leben zu leben.

      von Mandant (Scheidung)
      Beyer Family Law Solicitors specialise in divorce, international divorce and family law. We are situated in central London and are here to help you. Visit English Site
      Rufen Sie uns an
      +44 (0)20 8616 8560
      mail@beyerfamilylaw.com