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Internationale ScheidungFamilien- und Scheidungsfragen , die einen Auslandsbezug haben, sollten von einer Anwaltskanzlei bearbeitet werden, die die nötigen einschlägigen Erfahrungen hat. Kontaktieren Sie uns, um umgehend Rechtsrat zu erhalten.

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Die Mobilität der Menschen in der Europäischen Union und der ganzen Welt hat zu einer wachsenden Anzahl von Familien geführt, deren Familienmitglieder verschiedene Nationalitäten haben. Familienmitglieder können in unterschiedlichen Ländern leben oder in Ländern, deren Staatsangehörigkeit einige der Famillienmitglieder (oder aber auch alle) nicht haben. Internationale Paare ( d.h. Ehepartner mit verschiedenen Nationalitäten ) werden oft mit grenzüberschreitenden Problemen konfrontiert, wenn sie sich trennen und dann versuchen grenzüberschreitende Streitigkeiten in Bezug auf ihre Ehe oder das Sorgerecht für ihre Kinder zu lösen. Die Situation kann sehr komplex erscheinen. Welches Recht gilt? Welches Gericht ist zuständig? In Europa gibt es seit 2001 Richtlinien, die den Gerichtstand regeln und internationalen Familien helfen. Aber die Richtlininen ändern sich und werden oft durch neue Regeln und Richtlinien ersetzt.

Vor diesem Hintergrund stehen wir den Mandanten zur Seite, deren Fälle einen internationalen Bezug haben, damit sie die bestmöglichen Entscheidungen in Bezug auf Ihre Scheidung oder familiäre Situation treffen können.

Seit vielen Jahren haben wir internationalen Familien geholfen ihre Probleme zu lösen. Unsere langjährige Erfahrung auf diesem Bereich ermöglicht es uns, unseren Mandanten zu vermitteln, in welcher Situation sie sich befinden und wie ihre Probleme gelöst werden können. Rufen Sie uns jetzt an, um Ihre Situation zu besprechen.

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Ehesachen mit EU-Hintergrund

Die Brüssel-IIa- Verordnung ( Verordnung Nr. 2201 /2003) ist der Eckpfeiler der justiziellen Zusammenarbeit der EU in Ehesachen und Fragen der elterlichen Verantwortung. Die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über die Ehescheidung, Trennung und Entscheidungen über die elterliche Verantwortung für die Kinder hat durch Identifizierung derjenigen Länder, die dafür zuständig sind, sich um Fragen der Scheidung und der elterliche Verantwortung zu kümmern (wie zum Beispiel Sorgerecht und Umgang), dazu beigetragen, Parallelverfahren in mehreren EU-Ländern zu verhindern.

Die Verordnung gilt seit dem 1. März 2005 für alle Mitgliedstaaten außer Dänemark. Abgesehen davon, dass die Richtlinie einheitliche Regeln enthält, um Streitigkeiten in Bezug auf die Frage des Gerichtstandes zwischen den Mitgliedstaaten beizulegen, erleichtert die Verordnung auch den freien Verkehr von Urteilen, öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen in der Union durch die Festlegung von Regeln für die Anerkennung und Vollstreckung derselben in einem anderen Mitgliedstaat. Im Jahr 2006 schlug die Kommission Änderungen der Verordnung hinsichtlich der Zuständigkeit vor, sowie die Einführung von Vorschriften in Bezug auf das anwendbare Recht in Ehesachen. Da keine Einstimmigkeit im Rat im Hinblick auf die Vorschriften über das anwendbare Recht getroffen werden konnte, zog die Kommission ihren Vorschlag zur Abänderung der Verordnung 2006 zurück. Auf der Grundlage der neuen Vorschläge der Kommission vereinbarten 14 Mitgliedstaaten jedoch eine verstärkte Zusammenarbeit untereinander. Sie unterzeichneten eine Verordnung, die Fragen des anwendbaren Rechts bei Scheidungen und Trennung regelt ( ” Rom-III- Verordnung” ).

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    Was unsere Mandanten sagen

    Vielen Dank für Ihre Hilfe in dieser schwierigen Situation. Ich fühlte mich so viel besser mit Ihnen an meiner Seite und in dem Wissen, dass ich Sie immer anrufen oder emailen konnte, um Sie um Rat zu fragen.

    from Mandant (Internationale Scheidung)

    “Unsere Tür steht Ihnen immer offen und ich freue mich Ihnen helfen zu können. Wenn Sie sich über Ihre persönliche Situation Sorgen machen oder wenn Sie Rechtsrat brauchen, dann rufen Sie mich einfach jetzt an. Unser Telefonat kostet Sie nichts!”

    Kerstin Beyer Principal Partner

      Ich wusste Ihre Hilfe bei den Vergleichsverhandlungen so zu schätzen. Und ich bin sehr erleichtert, dass die Gerichtsverhandlungen nun endgültig vorbei sind.

      von Mandant (Vermögensauseinandersetzung)
      Beyer Family Law Solicitors specialise in divorce, international divorce and family law. We are situated in central London and are here to help you. Visit English Site
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