Frau F und ihr Mann sind Britische Staatsangehörige, allerdings haben Sie die meiste Zeit Ihrer Ehe im Ausland gelebt. Zuletzt haben sie in Dubai gelebt, wo der Mann von Frau F eine Anstellung hatte. Die Ehe der Parteien zerbrach und Frau F kehrte nach England zurück, wo sie in Zukunft leben wollte. Frau F hatte Angst, dass ihr Mann im Ausland ein Scheidungsverfahren einleiten könnten, obwohl alle Vermögenswerte der Parteien im alleinigen Namen des Mannes in Europa waren.

Kerstin Beyer – Beyer Family Law Solicitors – Solicitor (England und Wales), Rechtsanwältin (Deutschland, nicht praktizierend), Summit House, 12 Red Lion Square, London WC1R 4QH. Zugelassen und beaufsichtigt durch die Solicitors Regulation Authority.
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