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Finanzen & Gerichtliche VergleicheDas Ergebnis eines Antrags auf Vermögensauseinandersetzung kann einen grossen finanziellen Unterschied im Leben eines Menschen machen. Es ist wichtig, dass der Antrag von guten Fachleuten bearbeitet wird.

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Scheidung in England – habe ich alles beachtet? 

Eine Scheidung in England kann teuer sein und insofern stellt sich die Frage, ob man die Scheidung nicht einfach selbst machen kann. Und warum auch nicht? Eine Anwaltspflicht gibt es in England für Scheidungsverfahren auf Amtsgerichtsebene nicht und wenn man im Internet die Worte Quickie Divorce oder DIY Divorce eingibt, dann kann man mit etwas Geduld herausfinden, wie man eine Scheidung selber machen kann. Oder man kauft sich die Scheidungsformulare für wenig Geld, um etwas mehr Unterstützung zu haben. Und so flattert dann eines Tages der sogenannte Decree Absolute ins Haus. Der Decree Absolute ersetzt Ihre Heiratsurkunde. Sie sind nunmehr geschieden und können neu heiraten. Jetzt stellt sich allerdings die Frage, ob dieser Decree ausreicht und Sie entspannt zurücklehnen können. Die eindeutige Antwortet auf diese Frage lautet unser Auffassung nach: Nein. Warum nicht? Weil Sie idealerweise einen Consent Order brauchen.

Was ist ein Consent Order?

Ein Consent Order ist ein Urteil, das durch die Einigung der Parteien zustande kommt. Man kann den Begriff vielleicht am ehesten mit dem Wort gerichtlicher Vergleich übersetzen. In der Praxis ist es so, dass beide Parteien die sie betreffenden finanziellen Fragen mit oder auch ohne Anwälte aushandeln. Wenn die Parteien eine Einigung erzielen, wird ein Consent Order aufgesetzt, den alle Beteiligten unterschreiben und bei Gericht einreichen. Das Gericht prüft den Consent Order und segnet ihn ab, wenn es keine weiteren Fragen hat.

Top Tip: Achtung! Das Gericht muss den Consent Order genehmigt haben. Allein die Unterschrift der Beteiligten reicht nicht aus.

Warum brauche ich in England einen Consent Order?

Das ist am Besten anhand eines Beispiels erklärt: Nehmen wir an Claudia und Frank trennen sich nach zweijähriger Ehe. Sie lassen sich scheiden, treffen sonst aber keine Regelungen. Fünf Jahre nach der Trennung gewinnt Claudia im Lotto. Im gleichen Monat wird Frank schwer krank. Frank’s Anwalt reicht bei Gericht einen Antrag auf ein Financial Remedy ein. Da derartige Anträge nach englischem Recht nicht verjähren ist es durchaus möglich, dass ein Ehepartner auch Jahre nach der Ehescheidung noch Ansprüche gegen den anderen stellen kann. Um sich hiervor zu schützen, ist es ratsam, einen Consent Order zu erwirken, der wesentliche Dinge regelt und verhindert (soweit möglich), dass ein Ehepartner auch Jahre später noch Ansprüche geltend machen kann.

Was genau wird in einem Consent Order geregelt?

Wenn zwei Menschen sich trennen, dann entstehen viele Fragen. Diese sind oft finanzieller Natur und sie müssen bestmöglich angegangen und auch gelöst werden, da es oftmals um viel Geld geht. Die Probleme, die entstehen, variieren natürlich von Paar zu Paar, aber in der Regel geht es um das Haus oder die Wohnung des Paares, sowie um Vermögenswerte und Renten, die das Paar erwirtschaftet hat und Einkommen und Erträge, die beiden Parteien zustehen.

Aussergerichtliche Verhandlungen oder Gericht?

Wir können Ihnen helfen, diese wichtigen Fragen zu lösen, und zwar entweder außergerichtlich durch Verhandlungen, mit Hilfe von Collaborative Law, oder dadurch, dass wir Sie vor Gericht vertreten, um Ihre finanziellen Interessen zu schützen und ein bestmögliches Ergebnis für Sie zu erreichen. Wir können für Sie einen Antrag auf Trennungsunterhalt stellen, falls Ihr Partner freiwillig keinen Unterhalt zahlt. Wir können auch Ihre Rechte in Bezug auf Ihre Ehewohnung registrieren etc. In extremen Fällen können wir eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken, um vorhandene Ressourcen zu sichern.

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Haben Ihre Finanzen Auslandsbezug?

Wenn der Rechtsfall ein internationales Element hat und eine der Parteien im Ausland wohnt und/oder Vermögen im Ausland hat, dann kann Ihr Fall kompliziert werden. Wir raten Ihnen, uns so bald wie möglich zu kontaktieren, damit wir Ihnen Ihre Optionen aufzeigen können.

Wir können internationalen Mandanten mit gutem Rat zur Seite stehen, der auf langjähriger Erfahrung mit internationalen Fällen in Bezug auf Scheidung, Vermögensauseinandersetzung und Kindschaftssachen beruht.

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    Mandant (Vermögensauseinandersetzung)

    S arbeitet als Arzt und J als Lehrer. Sie trennten sich nach 15 Jahren Ehe. Ihre Kinder waren 10 und 13. Sowohl S als auch J wollten, dass die Kinder in der ehemaligen ehelichen Wohnung mit J bleiben, aber die Parteien hatten nicht genug Eigenkapital, um auch S eine neue Wohnung finanzieren zu können. Was kann getan werden?

    Unsere Lösung

    S erklärte sich bereit für sich eine Immobilie zu mieten, bis zum 18.ten Geburtstag des jüngsten Kindes. Die Parteien vereinbarten, dass die Immobilie zu diesem Zeitpunkt verkauft werden sollte, damit S und J ihren Anteil an der Immobilie realisieren konnten. J stimmte zu, von S weniger Unterhalt zu bekommen, um die Tatsache auszugleichen, dass S sich für die nächsten 8 Jahre keine Immobilie kaufen konnte.

    Was unsere Mandanten sagen

    Ich wusste Ihre Hilfe bei den Vergleichsverhandlungen sehr zu schätzen. Und ich bin so erleichtert, dass die Gerichtsverhandlungen zu meiner Zufriedenheit ausgefallen sind.

    from Mandant (Vermögensauseinandersetzung)

    “Unsere Tür steht Ihnen immer offen und ich freue mich Ihnen helfen zu können. Wenn Sie sich über Ihre persönliche Situation Sorgen machen oder wenn Sie Rechtsrat brauchen, dann rufen Sie mich einfach jetzt an. Unser Telefonat kostet Sie nichts!”

    Kerstin Beyer Principal Partner

      Vielen Dank für alles, was Sie getan haben … Sie haben wirklich alles getan um mir zu helfen! Ich bin Ihnen dankbar, dass ich jetzt in der Lage bin ohne allzu grosse Sorgen mit den Kindern mein Leben zu leben.

      von Mandant (Scheidung)
      Beyer Family Law Solicitors specialise in divorce, international divorce and family law. We are situated in central London and are here to help you. Visit English Site
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