– in dessen Hoheitsgebiet beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,
– die Ehegatten zuletzt beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, sofern einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
– der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
– im Falle eines gemeinsamen Antrages einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort hat,
– der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn er sich dort seit mindestens einem Jahr unmittelbar vor der Antragstellung aufgehalten hat, oder
– der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn er sich dort seit mindestens sechs Monaten unmittelbar vor der Antragstellung aufgehalten hat und dort sein “domicile” hat, oder
– in dem beide Ehegatten ihr gemeinsames “domicile” haben.
Es gibt in England kein Trennungsjahr. Solange man ein Jahr verheiratet war, kann man sich scheiden lassen. Einziger Scheidungsgrund ist in England die endgültige Zerrüttung der Ehe. Diese Zerrüttung muss allerdings nachgewiesen werden und dafür kennt das englische Recht fünf unterschiedliche Gründe:
1. Ehebruch
2. “Unreasonable behaviour”
3. Zweijährige Trennung mit dem Einverständnis des anderen Ehegatten,
4. Fünfjährige Trennung ohne Einverständnis des anderen Ehegatten.
Der fünfte Scheidungsgrund des Verlassens, sprich “Desertion” wird in der Praxis in England nie benutzt.
Ein Scheidung in England kann innerhalb von ca. 3 Monaten abgewickelt werden, allerdings kann es länger dauern, wenn auch noch die Finanzen mit abgewickelt werden sollen.
Das kommt darauf an. Nehmen wir an Sie wohnen in Deutschland (oder einem anderen Land) aber Ihr Ehepartner ist nach England zurückgegangen. Dann ist der Gerichtstand für eine Scheidung sowohl in Deutschland als auch in England gegeben.
Sie müssen sich insofern die Frage stellen, ob es für Sie besser wäre, die Scheidung in Deutschland oder in England einzureichen. Und das hängt von vielerlei Faktoren ab. Ein sehr wichtiger Grund sind die Finanzen. Da das materielle Recht in Deutschland und England sehr unterschiedlich ist, kann eine Scheidung in Deutschland oder in England zu sehr unterschiedlichen finanziellen Ergebnissen führen.
Bedenken Sie auch, dass man sich nicht zweimal scheiden lassen kann und das deshalb derjenige Ehegatte, der den Scheidungsantrag zuerst einreicht und ordnungsgemäss zustellt, das Verfahren in das Land seiner Wahl ziehen kann. Das nennt man in England “jurisdiction race”.
Wenn Sie vermuten, dass Sie und ihr Ehegatte die Scheidung in mehr als einem Land einreichen können, dann raten wir Ihnen uns möglichst schnell zu kontaktieren, damit Sie sich den Gerichtsstand sichern können, der für Sie am besten ist.
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