Rufen Sie uns an +44 (0)20 8616 8560 / mail@beyerfamilylaw.com

FallbeispieleDie Kanzlei Beyer Family Law hat viele Fälle bearbeitet, bei denen es um die gesamte Bandbreite des Familienrechts geht und die meissten dieser Fälle enthielten grenzüberschreitende Elemente. Lesen Sie gerne auch einige unserer Fallbeispiele.

Fallbeispiel Scheidung

A ist indischer Staatsangehöriger. Er arbeitet in London als Arzt. Als solches hat er eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. A ist eine arrangierten Ehe mit M eingegangen, die in Indien lebt. M sollte in Zukunft bei A in England leben, aber A und M haben sich nur gestritten und die Ehe endete bevor sie begann. A beschloss M nicht mit nach England zu nehmen. Er versuchte mit M zu reden, aber sie ignorierte seine Anrufe und Emails.

Fragen Sie uns jetzt

Wir haben für A ein Scheidungsverfahren eingeleitet und die Scheidungsunterlagen mit Hilfe des High Courts zugestellt, der widerum die indischen Gerichte dabei um Rechtshilfe bat. Wenn dies nicht erfolgreich gewesen wäre, hätten wir einen Auftrag auf  Ersatzzustellung gestellt, sodass uns erlaubt worden wäre, M die Unterlagen per Email zuzustellen. Dies wäre möglich gewesen, weil wir beweisen könnten, dass M mit A per Email kommunizierte bevor die Ehe zerbrach.

Fallbeispiel Trennung

Frau F und ihr Mann sind Britische Staatsangehörige, allerdings haben Sie die meiste Zeit Ihrer Ehe im Ausland gelebt. Zuletzt haben sie in Dubai gelebt, wo der Mann von Frau F eine Anstellung hatte. Die Ehe der Parteien zerbrach und Frau F kehrte nach England zurück wo sie in Zukunft leben wollte. Frau F hatte Angst, dass ihr Mann im Ausland ein Scheidungsverfahren einleiten könnten, obwohl alle Vermögenswerte der Parteien im alleinigen Namen des Mannes in Europa waren.

Fragen Sie uns jetzt

Wir haben in England für Frau F einen Antrag auf Scheidung gestellt. Gleichzeitig haben wir mit Ihrem Ehemann und seinen Anwälten verhandelt. Beide Parteien haben sich wieder versöhnt, aber Frau F hat Ihren Scheidungsantrag nicht zurückgenommen. Der Gerichtstand ist damit in England und Wales und sie kann die Scheidung später weiterführen, falls sie das dann noch will.

Fallbeispiel Kindschaftsverfahren

J ist deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in England. Der Vater ihrer beiden Kinder G ist serbischer Staatsangehöriger, der eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für England hat. Nach dem Scheitern ihrer Beziehung will J mit den Kindern nach Deutschland zurückkehren, aber G erlaubt ihr nicht, die Kinder mitzunehmen.

Fragen Sie uns jetzt

J muss ein Gerichtsverfahren einleiten und den Richter um Erlaubnis bitten, Ihre zwei Kinder mit nach Deutschland nehmen zu dürfen. Sie darf England und Wales mit ihren Kindern nicht verlassen, wenn sie nicht entweder die Genehmigung des Gerichts oder G’s hat, (da G auch das Sorgerecht für beide Kinder hat).

Fallbeispiel Vermögensauseinandersetzung

S arbeitet als Arzt und J als Lehrer. Sie trennten sich nach 15 Jahren Ehe. Ihre Kinder waren 10 und 13. Sowohl S als auch J wollten, dass die Kinder in der ehemaligen ehelichen Wohnung mit J bleiben, aber die Immobilie enthielt nicht genug Eigenkapital, um auch S eine neue Wohnung finanzieren zu können. Was kann getan werden?

Fragen Sie uns jetzt

S ist bulgarische Staatsangehörige. Sie wohnte eine zeitlang in London und hatte eine Affäre mit einem verheirateten Mann. Sie wurde schwanger. Nach der Geburt des Kindes kehrte sie mit Ihrem Kind nach Bulgarien zurück, bat aber den Vater des Kindes um Kindesunterhalt. Er ignorierte ihre Bitten.

Fallbeispiel Unterhaltsklage

S ist bulgarische Staatsangehörige. Sie wohnte eine zeitlang in London und hatte eine Affäre mit einem verheirateten Mann. Sie wurde schwanger. Nach der Geburt des Kindes kehrte sie mit Ihrem Kind nach Bulgarien zurück, bat aber den Vater des Kindes um Kindesunterhalt. Er ignorierte ihre Bitten.

Fragen Sie uns jetzt

Wir haben in London einen Antrag bei Gericht anhängig gemacht (Schedule 1 of the Children Act 1989) um den Gerichtstand von England und Wales zu sichern. Wir haben den Kindesvater erst anschliessend angeschrieben und ihm mittgeteilt, dass wir ein Gerichtsverfahren eingeleitet haben. Wir haben ihn aufgefordert Auskunft über seine Vermögensituation gebeten. Basierend darauf haben wir ihn aufgefordert unserer Mandantin einen monatlichen Betrag für das Kind zu überweisen. Mit unserer Hilfe haben die Parteien verhandelt und nach einiger Zeit eine Einigung erzielt. S erhält nun jeden Monat Kindesunterhalt für ihren Sohn.

Fallbeispiel Ehevertrag

Unsere Mandantin G ist deutsche Staatsangehörige. F ist Niederländer. Beide haben eine einjährige Tochter. G kümmert sich um das Baby, während F als Banker arbeitet. Beide beabsichtigen für zwei bis drei Jahre in London zu wohnen. Anschliessend wollen sie nach Asien oder Amerika gehen, abhängig davon, wo F eine Anstellung bekommt. F möchte einen Ehevertrag haben, bevor beide heiraten, um sicherzustellen, dass er sein Anfangsvermögen im Falle einer Scheidung behalten kann. G hat nichts dagegen,möchte aber sicherstellen, dass sie an dem Vermögen teilhaben kann, dass F vom Tag ihrer Heirat an erwirtschaftet.

Fragen Sie uns jetzt

Wir entwarfen eine Ehevertrag für G, der es F erlaubt, sein Anfangsvermögen zu behalten. Der Ehevertrag sagt aus, dass das, was beide Parteien ab dem Datum der Eheschließung verdienen, gleichmäßig zwischen beiden Parteien aufgeteilt wird. Der Ehevertrag stellt auch sicher, dass G und das Baby für den Fall, dass die Ehe nicht lange hält, ausreichend versorgt sind.

“Unsere Tür steht Ihnen immer offen und ich freue mich Ihnen helfen zu können. Wenn Sie sich über Ihre persönliche Situation Sorgen machen oder wenn Sie Rechtsrat brauchen, dann rufen Sie mich einfach jetzt an. Unser Telefonat kostet Sie nichts!”

Kerstin Beyer Principal Partner

    Vielen Dank für alles, was Sie getan haben … Sie haben wirklich alles getan um mir zu helfen! Ich bin Ihnen dankbar, dass ich jetzt in der Lage bin ohne allzu grosse Sorgen mit den Kindern mein Leben zu leben.

    von Mandant (Scheidung)
    Beyer Family Law Solicitors specialise in divorce, international divorce and family law. We are situated in central London and are here to help you. Visit English Site
    Rufen Sie uns an
    +44 (0)20 8616 8560
    mail@beyerfamilylaw.com