Trennung in EnglandEine Trennung bedeutet nicht immer auch eine Scheidung, aber viele Fragen zu Finanzen, Kindern und anderen Vereinbarungen, die die Familie betreffen, können auftauchen. Sie brauchen darauf Antworten.
Wenn Sie und Ihr Partner sich getrennt haben, tauchen zahlreiche Fragen auf: Wer wird sich um die Kinder kümmern? Bei wem werden die Kinder leben? Wer wird ausziehen? In wessen Namen ist das Eigenheim? Was passiert mit der Hypothek und wer wird sie bedienen? Was ist mit den Bankkonten in gemeinsamen Namen, auf denen noch Geld liegt? Was soll mit Vermögenswerten passieren und wer hat Zugang zu den Geldern? Sind Sie beide finanziell unabhängig oder brauchen Sie Unterhalt von Ihrem Partner (oder umgekehrt)?
Die Entscheidungen, die Sie und Ihr Partner unmittelbar nach der Trennung treffen, werden weitreichende Konsequenzen haben. Unterhalten Sie sich mit uns darüber so früh wie möglich. Wir haben mehr als zehn Jahre Erfahrung im Umgang mit komplex gelagteren Fällen, bei denen es oft um beträchtliche Werte geht und zwar sowohl in England und Wales als auch auf internationaler Ebene.
Deutsch sprechende Anwälte in London
Als deutsch sprechende Anwälte in London, die ausschliesslich auf dem Gebiet des Familienrechts tätig sind, helfen wir Ihnen gerne. Wir werden mit Ihnen eine Strategie entwickeln. Falls nötig sind wir in der Lage, Verfahren umgehend einzureichen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Fallbeispiel Trennung
Frau F und ihr Mann sind Britische Staatsangehörige, allerdings haben Sie die meiste Zeit Ihrer Ehe im Ausland gelebt. Zuletzt haben sie in Dubai gelebt, wo der Mann von Frau F eine Anstellung hatte. Die Ehe der Parteien zerbrach und Frau F kehrte nach England zurück, wo sie in Zukunft leben wollte. Frau F hatte Angst, dass ihr Mann im Ausland ein Scheidungsverfahren einleiten könnten, obwohl alle Vermögenswerte der Parteien im alleinigen Namen des Mannes in Europa waren.
Unsere Lösung
Wir haben für Frau F in England einen Antrag auf Scheidung gestellt. Gleichzeitig haben wir mit Ihrem Ehemann und seinen Anwälten verhandelt. Beide Parteien haben sich wieder versöhnt, aber Frau F hat Ihren Scheidungsantrag nicht zurückgenommen. Der Gerichtstand ist damit in England und Wales und sie kann die Scheidung später weiterführen, falls sie das dann noch will.
Was unsere Mandanten sagen
Vielen Dank für Ihre Hilfe in dieser schwierigen Situation. Ich fühlte mich so viel besser mit Ihnen an meiner Seite und in dem Wissen, dass ich Sie immer anrufen oder emailen konnte, um Sie um Rat zu fragen.
from Mandant (Scheidung)