Eheverträge werden in England immer häufiger und haben mehr rechtliches Gewicht als je zuvor.
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Unsere Mandantin G ist deutsche Staatsangehörige. F ist Niederländer. Zusammen haben sie eine einjährige Tochter. G kümmert sich um das Baby, während F als Banker arbeitet. Beide beabsichtigen für zwei bis drei Jahre in London zu wohnen. Anschliessend wollen sie nach Asien oder Amerika gehen, abhängig davon, wo F eine Anstellung bekommt. F möchte einen Ehevertrag haben, bevor beide heiraten, um sicherzustellen, dass er sein Anfangsvermögen im Falle einer Scheidung behalten kann. G hat nichts dagegen, möchte aber sicherstellen, das sie an dem Vermögen teilhaben kann, dass F vom Tag ihrer Heirat an erwirtschaften wird.
Kerstin Beyer – Beyer Family Law Solicitors – Solicitor (England und Wales), Rechtsanwältin (Deutschland, nicht praktizierend), Summit House, 12 Red Lion Square, London WC1R 4QH. Zugelassen und beaufsichtigt durch die Solicitors Regulation Authority.
Wir beschäftigen uns mit internationalen Fallen darunter das Vereinigte Königreich, Europa, USA, Asien, dem Nahen Osten, Australien und Neuseeland.
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