Ja, das können Sie. Sie können Ihr zuständiges Amtsgericht anrufen und fragen, was Sie tun müssen. Allerdings ist die Scheidung selbst in der Regel nicht das Problem. Überlegen Sie sich, ob Sie Hilfe bei der Lösung der finanziellen Fragen zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner brauchen und ob es ratsam und machbar wäre, einen sogenannten „clean break consent order“ zu erwirken. Bitte rufen Sie uns einfach an, um zu besprechen, ob Sie Hilfe benötigen oder nicht.
Wir können Ihnen dabei helfen, indem wir für Sie einen Scheidungsantrag einreichen. Gleichzeitig werden wir einen Antrag bei Gericht auf „substituted service“ stellen, der es uns ermöglicht, die Scheidungsunterlagen auf eine andere Art und Weise zuzustellen, z.B. per email. Sehen Sie sich unsere Fallstudien an.
Es ist denkbar, dass Sie sich von Ihrem Ehegatten bzw. Ihrer Ehegattin in mehr als einem Land scheiden lassen können. Überlegen Sie sich, wo die Vermögenswerte sind, ob Sie die Sprache des Landes, das in Frage kommt, sprechen und vor allem wie die Gesetze des Landes aussehen. Bitte lassen Sie sich beraten, bevor Sie handeln und zwar so früh wie möglich. Sehen Sie sich auch unsere Fallstudien an.
Bitte lassen Sie sich anwaltlich beraten. Sind Sie und Ihr Mann verheiratet? Wenn nicht, hat der Vater Ihrer Kinder mit Ihnen das gemeinsame Sorgerecht für Ihre Kinder? Wenn ja, müssen Sie die Zustimmung Ihres Ehemannes/Lebensgefährten haben, bevor Sie beiden Kindern mit nach Deutschland nehmen können. Wenn Sie das Einverständnis Ihres Mannes/Lebensgefährten nicht haben, dann müssen Sie verhandeln und/oder ein Gerichtsverfahren einleiten, um die Erlaubnis des Gerichts zu erwirken, die Kinder mit nach Deutschland zu nehmen.
Wir können sowohl das Scheidungsverfahren als auch das Verfahren über die Vermögensauseinandersetzung für Sie einleiten. Ihr Mann (und Sie) werden dann im Laufe des Verfahrens vom Gericht aufgefordert, alle Vermögenswerte offenzulegen und zu erklären, dass das, was offengelegt wurde, der Wahrheit entspricht. Wenn Sie dann der Meinung sind, dass Ihr Mann nicht alles offengelegt hat, sind wir berechtigt, ihm dazu spezielle Fragen zu stellen. In schwierigen Fällen ist es manchmal sinnvoll, Chartered Accountants oder andere Experten zu beauftragen, Vermögenswerte zu suchen.
Collaborative Law wurde durch einen Rechtsanwalt in Minnesota im Jahr 1990 gegründet. Sein Name war Stu Webb. Er war viele Jahre als Anwalt und insbesondere als Familienanwalt tätig gewesen und er war, was den Gerichtsprozess für Familien anging, sehr desillusioniert geworden. Er war der Auffassung, dass Gerichtsverfahren im Allgemeinen nicht gut für eine Familie als solches sind und dass es einen besseren Weg geben müsste. Er sprach daher mit einigen seiner Kollegen und einem Richter, und diese Gruppe begann ein neues System zu entwickeln. Ziel war es, Streitigkeiten beizulegen, ohne vor Gericht zu gehen. Und in der Tat, heutzutage unterzeichnen im Collaborative Law beide Parteien eine Vereinbarung vor Beginn der Verhandlungen, in der sie sich verpflichten, nicht vor Gericht zu gehen. Wenn sie es sich später anders überlegen, müssen die Parteien neue Anwälte beauftragen und das ganze Verfahren neu aufrollen. Nach 12 Monaten als Collaborative Lawyer hatte Stu Webb circa 99 Fällen auf diese Art und Weise abgeschlossen und nur in 4 Fällen könnten die Parteien sich nicht vergleichen.
Sie sind in einer schwierigen Situation, aber Sie sollten unseren Rat einholen. Oftmals kann man verhandeln und Eheverträge entwerfen, mit denen beide Parteien am Ende zufrieden sind.
Kerstin Beyer – Beyer Family Law Solicitors – Solicitor (England und Wales), Rechtsanwältin (Deutschland, nicht praktizierend), Summit House, 12 Red Lion Square, London WC1R 4QH. Zugelassen und beaufsichtigt durch die Solicitors Regulation Authority.
Wir beschäftigen uns mit internationalen Fallen darunter das Vereinigte Königreich, Europa, USA, Asien, dem Nahen Osten, Australien und Neuseeland.
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