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J muss ein Gerichtsverfahren einleiten und den Richter um Erlaubnis bitten, Ihre zwei Kinder mit nach Deutschland nehmen zu dürfen. Sie darf England und Wales mit ihren Kindern nicht verlassen, wenn sie nicht entweder die Genehmigung des Gerichts oder G’s hat, (da G auch das Sorgerecht für beide Kinder hat).
Kerstin Beyer – Beyer Family Law Solicitors – Solicitor (England und Wales), Rechtsanwältin (Deutschland, nicht praktizierend), Summit House, 12 Red Lion Square, London WC1R 4QH. Zugelassen und beaufsichtigt durch die Solicitors Regulation Authority.
Wir beschäftigen uns mit internationalen Fallen darunter das Vereinigte Königreich, Europa, USA, Asien, dem Nahen Osten, Australien und Neuseeland.
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