Familien- und Scheidungsfragen, die einen Auslandsbezug haben, sollten von einer Anwaltskanzlei bearbeitet werden, die die nötigen einschlägigen Erfahrungen hat. Kontaktieren Sie uns, um umgehend Rechtsrat zu erhalten.
Seitenabschnitte: Ehesachen mit EU-Hintergrund / Was unsere Mandanten sagen
Die Mobilität der Menschen in der Europäischen Union und der ganzen Welt hat zu einer wachsenden Anzahl von Familien geführt, deren Familienmitglieder verschiedene Nationalitäten haben. Familienmitglieder können in unterschiedlichen Ländern leben oder in Ländern, deren Staatsangehörigkeit einige der Famillienmitglieder (oder aber auch alle) nicht haben. Internationale Paare (d.h. Ehepartner mit verschiedenen Nationalitäten) werden oft mit grenzüberschreitenden Problemen konfrontiert, wenn sie sich trennen und dann versuchen grenzüberschreitende Streitigkeiten in Bezug auf ihre Ehe oder das Sorgerecht für ihre Kinder zu lösen. Die Situation kann sehr komplex erscheinen. Welches Recht gilt? Welches Gericht ist zuständig?

Kerstin Beyer – Beyer Family Law Solicitors – Solicitor (England und Wales), Rechtsanwältin (Deutschland, nicht praktizierend), Summit House, 12 Red Lion Square, London WC1R 4QH. Zugelassen und beaufsichtigt durch die Solicitors Regulation Authority.
Wir beschäftigen uns mit internationalen Fallen darunter das Vereinigte Königreich, Europa, USA, Asien, dem Nahen Osten, Australien und Neuseeland.
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