Das hängt zunächst einmal davon ab, wo Vater, Mutter und Kind wohnen. Wenn alle Beteiligten in England wohnen, dann findet mit großer Wahrscheinlichkeit englisches Recht Anwendung. Und nach englischem Recht gilt zunächst einmal, dass die englischen Gerichte für Kindesunterhalt im Prinzip (Ausnahmen bestätigen die Regel!) nicht zuständig sind. Stattdessen soll diese Aufgabe die CMS (Child Maintenance Service) übernehmen.
Wie lauten nun die neuen Regeln und gibt es eine Tabelle, die der Düsseldorfer Tabelle ähnelt? Die Antwort lautet “nein”, aber die englische Regierung hat einen Rechner ins Internet gestellt, mit dem Sie die Unterhaltsbeträge, die Ihnen zustehen, errechnen können. Googlen Sie einfach “Child Maintenance Calculator” und Sie werden ihn finden.
Die neuen Regeln richten sich nach dem Bruttoeinkommen des “non-resident parent”. Der “non-resident parent” muss 12% seines wöchentlichen Bruttoeinkommens von bis zu £800 die Woche für ein Kind zahlen. Bei zwei Kindern sind es 16% und bei drei Kindern 19%. Wenn der “non-resident parent” mehr als £800 die Woche verdient, dann muss er für Verdienste zwischen £800 und £3,000 jeweils 9%, 12% oder 15% seines Bruotteinkommens noch dazu zahlen.
In Fällen, in denen die Eltern sich die Sorge um das Kind teilen (“shared care”) ist möglicherweise kein Kindesunterhalt geschuldet. Wenn allerdings ein Elterteil Kindergeld erhält, dann gibt es eine widerlegbare Vermutung, dass dieser Elternteil sich um das Kind kümmert und deshalb Kindesunterhalt erhalten sollte. Rufen Sie uns an, wenn Sie hierzu Fragen haben.
Es kann nicht schaden die CMS zur Information einmal anzurufen. Allerdings werden die Anrufer aufgefordert, sich untereinander zu einigen. Und wenn man das nicht tut oder vielmehr nicht kann, weil zu einer Einigung immer zwei gehören, dann fallen für die Benutzung der Child Maintenance Service Gebühren an.
Kindesunterhalt kann ein komplexes und schwieriges Thema sein. Als deutsch sprechender Familienanwalt in London stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Rufen Sie uns an oder emailen Sie uns!
Kerstin Beyer – Beyer Family Law Solicitors – Solicitor (England und Wales), Rechtsanwältin (Deutschland, nicht praktizierend), Summit House, 12 Red Lion Square, London WC1R 4QH. Zugelassen und beaufsichtigt durch die Solicitors Regulation Authority.
Wir beschäftigen uns mit internationalen Fallen darunter das Vereinigte Königreich, Europa, USA, Asien, dem Nahen Osten, Australien und Neuseeland.
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