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Das hängt zunächst einmal davon ab, ob in England ein Gerichtstand für Ihre Scheidung gegeben ist. Als Grundregel gilt, dass man sich immer dort scheiden lassen kann, wo der Antragsgegener seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Es gibt in England kein Trennungsjahr. Solange man ein Jahr verheiratet war, kann man sich scheiden lassen. Einziger Scheidungsgrund ist in England die endgültige Zerrüttung der Ehe.
Ein Scheidung in England kann innerhalb von ca. 3 Monaten abgewickelt werden, allerdings kann es länger dauern, wenn auch noch die Finanzen mit abgewickelt werden sollen.
Das kommt darauf an. Nehmen wir an Sie wohnen in Deutschland (oder einem anderen Land) aber Ihr Ehepartner ist nach England zurückgegangen. Dann ist der Gerichtstand für eine Scheidung sowohl in Deutschland als auch in England gegeben.
Sie müssen sich insofern die Frage stellen, ob es für Sie besser wäre, die Scheidung in Deutschland oder in England einzureichen. Und das hängt von vielerlei Faktoren ab. Ein sehr wichtiger Grund sind die Finanzen. Da das materielle Recht in Deutschland und England sehr unterschiedlich ist, kann eine Scheidung in Deutschland oder in England zu sehr unterschiedlichen finanziellen Ergebnissen führen.
Bedenken Sie auch, dass man sich nicht zweimal scheiden lassen kann und das deshalb derjenige Ehegatte, der den Scheidungsantrag zuerst einreicht und ordnungsgemäss zustellt, das Verfahren in das Land seiner Wahl ziehen kann. Das nennt man in England “jurisdiction race”.
Wenn Sie vermuten, dass Sie und ihr Ehegatte die Scheidung in mehr als einem Land einreichen können, dann raten wir Ihnen uns möglichst schnell zu kontaktieren, damit Sie sich den Gerichtsstand sichern können, der für Sie am besten ist.

Kerstin Beyer – Beyer Family Law Solicitors – Solicitor (England und Wales), Rechtsanwältin (Deutschland, nicht praktizierend), Summit House, 12 Red Lion Square, London WC1R 4QH. Zugelassen und beaufsichtigt durch die Solicitors Regulation Authority.
Wir beschäftigen uns mit internationalen Fallen darunter das Vereinigte Königreich, Europa, USA, Asien, dem Nahen Osten, Australien und Neuseeland.
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