Hauptpartnerin Kerstin Beyer ist eine deutschsprachige Familien- und Scheidungsanwältin mit Sitz in London. Sie wurde im Jahr 2001 als Solicitor beim Supreme Court of England and Wales zugelassen und davor im Jahr 1999 als Rechtsanwältin bei der deutschen Anwaltskammer (nicht praktizierend).
Eine Scheidung kann sehr traumatisch und emotional sein. Viele Menschen wissen nicht, was sie machen sollen, wenn ihre Ehe zerbricht. Sie denken oft, dass sie sich in dem Land, in dem sie geheiratet haben, auch scheiden lassen müssen. Das stimmt aber nicht. Wir beraten unsere Mandanten darüber, wo sie sich scheiden lassen können und sollen, da die für Scheidungen zuständigen Gesetze von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können. Wenn wir unseren Mandanten raten, sich in England scheiden zu lassen, dann daurert das reine Scheidungsverfahren in der Regel 3 bis 6 Monate. Der einzige Grund für eine Scheidung ist die unheilbare Zerrüttung der Ehe. Seit dem 6. April 2022 mit der Einführung von No-Fault Divorce in England kann dies von einer oder beiden Parteien erklärt werden, ohne dass der anderen Seite ein Verschulden nachgewiesen werden muss.
Wir sind auf Scheidungen mit Auslandsbezug spezialisiert. Wir vertreten Sie zum Beispiel gerne, wenn eine Partei im Ausland lebt, Sie nicht wissen, wo Ihre Ehepartner ist oder dann, wenn eine Scheidungsklage im Ausland zugestellt werden muss. Unsere Mandanten leben in Großbritannien, Europa, Asien, Mittel-und Südamerika, dem Nahen Osten, den USA, Australien und Neuseeland. In der Regel haben unsere Mandanten irgendeine Verbindung nach London und/oder England. Lesen Sie mehr unter der Rubrik Scheidung und Internationale Scheidungen.
Englische Gerichte können Fragen entscheiden, die ein Kind betreffen, zum Beispiel wo und mit wem ein Kind wohnen und leben soll, oder wieviel Umgang ein Kind mit jemandem haben soll. Englische Gerichte können auch bestimmten Themen (wie z.B., Schulausbildung, Religion usw.) entscheiden oder es jemandem untersagen, etwas zu tun. Aber wir handeln auch Vergleichsvereinbarungen aus, wenn das möglich ist. Wir sind Spezialisten auf dem Gebiet von Kindschaftsverfahren. Rufen Sie uns jetzt an, um Ihre Situation mit uns zu besprechen. Lesen Sie auch etwas über das Thema Kindesunterhalt.
Nach einer Trennung müssen sich viele Paare über ihre Finanzen einigen. Der Ausgangspunkt bei einer Scheidung ist oft das Scheidungsverfahren einzuleiten. Die Parteien können anschliessend einen weiteren Antrag an das Gericht stellen, damit die Vermögensauseinandersetzung geregelt wird. Nachdem der Antrag bei Gericht rechtshängig ist wird das Gericht einen Zeitplan festlegen und beide Parteien verpflichten bestimmte Schritte einzuleiten, wie z.B., die Offenlegung ihrer Finanzen. Wenn sich beide Parteien vergewissert haben, dass die Vermögenswerte beider Parteien umfassend dargelegt wurde, wird versucht eine Lösung auszuhandeln. Wenn eine Einigung zwischen den Parteien erzielt wird, dann wird das Gericht den Vergleich genehmigen. Wenn die Verhandlungen scheitern, wird erneut terminiert und ein Richter wird eine endgültige Entscheidung treffen. Wir haben derartige Fälle viele Jahre lang behandelt und deshalb viel Erfahrung auf diesem Gebiet. Bitte rufen Sie uns an, um Ihre Situation zu besprechen. Lesen Sie mehr über unsere Themen Vermögensauseinandersetzung, Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt.



Kerstin Beyer – Beyer Family Law Solicitors – Solicitor (England und Wales), Rechtsanwältin (Deutschland, nicht praktizierend), Summit House, 12 Red Lion Square, London WC1R 4QH. Zugelassen und beaufsichtigt durch die Solicitors Regulation Authority.
Wir beschäftigen uns mit internationalen Fallen darunter das Vereinigte Königreich, Europa, USA, Asien, dem Nahen Osten, Australien und Neuseeland.
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