Was passiert mit der Rente nach einer Scheidung? - Beyer Family Law

Blog

Entwicklungen im englischen Familienrecht.

Was passiert mit der Rente nach einer Scheidung?

Was passiert mit der Rente nach einer Scheidung?

Eine Scheidung oder Trennung ist oft belastend. Es gibt vieles zu bedenken: Wer erhält das Sorgerecht für die Kinder? Was wird aus der ehelichen Wohnung? Muss mein früherer Partner mir nachehelichen Unterhalt zahlen? Bei so vielen wichtigen Fragen wird ein entscheidender Aspekt häufig übersehen: die Rente. Manchmal – besonders bei jüngeren Geschiedenen – weil sie so weit entfernt zu liegen scheint, und manchmal schlicht, weil viele Menschen nicht wissen, dass ihnen möglicherweise ein Teil der Rente ihres Partners zusteht.

Rentenaufteilung ist an sich schon ein komplexes Thema. Wenn eines oder beide Mitglieder eines Paares internationale Bezüge haben, kommen weitere Komplexitäten hinzu. Bei Beyer Family Law sind wir auf die Beratung von Mandanten mit internationalen Bezügen spezialisiert, insbesondere zu deutschsprachigen und französischsprachigen Ländern. Rufen Sie uns an unter +44 (0)20 8616 8560 oder nehmen Sie online Kontakt auf für ein kostenloses Erstgespräch. Wir beraten Sie zur Rentenaufteilung nach einer Scheidung – ob mit oder ohne internationalen Bezug.

Wie ist die Rechtslage bei der Rentenaufteilung nach einer Scheidung?

Das Gericht hat die Befugnis, im Rahmen des Gesamtvermögensausgleichs Rentenaufteilungsbeschlüsse zu erlassen. Dies ist von nachehelichem Unterhalt zu unterscheiden und soll eine faire Aufteilung der Vermögenswerte gewährleisten – einschließlich der Altersvorsorge.

Laut einem Bericht des Centre for Progressive Policy leisten Frauen in Großbritannien jährlich mehr als doppelt so viel unbezahlte Kinderbetreuung wie Männer. Dies beeinträchtigt sowohl die Karriereentwicklung von Frauen als auch ihre Einkommensmöglichkeiten erheblich. Häufig besteht für Frauen die Gefahr, durch eine Scheidung finanziell benachteiligt zu werden, wenn nicht alle finanziellen Aspekte – einschließlich der Rente – berücksichtigt werden.

Was ändert sich, wenn eines oder beide Mitglieder des Paares internationale Bezüge haben?

Als allgemeine Regel können englische Gerichte keine Rentenaufteilungsbeschlüsse gegen ausländische Rentenanwartschaften direkt erlassen. Dieser Grundsatz wurde in der Rechtssache Goyal gegen Goyal und nachfolgenden Verfahren erörtert. Ausländische Rentenanwartschaften können jedoch als Teil des Gesamtvermögenspools berücksichtigt werden.

In der Praxis bedeutet dies, dass oft auf alternative Ansätze zurückgegriffen wird – etwa auf Anrechnung (Offsetting) oder eine Einigung zwischen den Parteien.

Muss ich meine Rente trotzdem teilen, wenn wir eine „saubere Trennung“ (Clean Break) vereinbaren?

Bei der Entscheidung über einen Vermögensausgleich nach einer Scheidung berücksichtigt das Gericht alle Vermögenswerte: Rentenanwartschaften, Immobilien, Ersparnisse und Kapitalanlagen. Rentenaufteilungsbeschlüsse werden oft eingesetzt, um eine saubere Trennung zu ermöglichen, indem die finanziellen Bindungen zwischen den Parteien – einschließlich ihrer Rentenversorgung – vollständig gelöst werden.

Welche Auswirkungen kann das auf mich haben?

Wenn Sie eine Scheidung oder Trennung durchlaufen und Ihre Ehe oder eingetragene Partnerschaft einen internationalen Bezug aufweist, liegt es in Ihrem besten Interesse, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere in Fällen mit grenzüberschreitenden Vermögenswerten kann die komplexe Natur von Rentenaufteilung, Finanzanordnungen und Zuständigkeit erhebliche Auswirkungen auf den Gesamtausgleich haben.

Es ist möglich, dass eine Rente, von der Sie ausgegangen sind, dass sie geteilt werden müsste, von den englischen Gerichten tatsächlich nicht aufgeteilt werden kann. Umgekehrt können Sie Anspruch auf einen größeren Anteil anderer Vermögenswerte haben, um den Wert einer im Ausland gehaltenen Rente auszugleichen. Ohne ordnungsgemäße Beratung besteht die reale Gefahr, wertvolle Ansprüche zu übersehen oder einer Regelung zuzustimmen, die Ihre finanzielle Lage nicht vollständig widerspiegelt.

Der jeweilige Ansatz hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls und den betroffenen Rechtsordnungen ab.

Kontakt

Kerstin Beyer und Monika Pirani sind deutschsprachige Familienrechtssolicitors in London. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Scheidung, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Vermögensauseinandersetzungen, Mediation, Rentenaufteilung, nachehelichen Unterhalt sowie Zuständigkeitsfragen. Rufen Sie uns an unter +44 (0)20 8616 8560 – wir stehen Ihnen gerne für ein erstes Gespräch über Ihre Situation zur Verfügung.

“Unsere Tür steht Ihnen immer offen und ich freue mich Ihnen helfen zu können. Wenn Sie sich über Ihre persönliche Situation Sorgen machen oder wenn Sie Rechtsrat brauchen, dann rufen Sie mich einfach jetzt an. Unser Telefonat kostet Sie nichts!”

Vielen Dank für Ihre Hilfe in dieser schwierigen Situation. Ich fühlte mich so viel besser mit Ihnen an meiner Seite und in dem Wissen, dass ich Sie immer anrufen oder emailen konnte, um Sie um Rat zu fragen.
von Mandant (InternationaleScheidung)
Vielen Dank für Ihre Hilfe in dieser schwierigen Situation. Ich fühlte mich so viel besser mit Ihnen an meiner Seite und in dem Wissen, dass ich Sie immer anrufen oder emailen konnte, um Sie um Rat zu fragen.
von Mandant (InternationaleScheidung)
Beyer Family Law Solicitors specialise in divorce, international divorce and family law. We are situated in central London and are here to help you.

English Website