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Kerstin Beyer

Kerstin Beyer

Kerstin Beyer berät in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Beendigung von Beziehungen, einschließlich Gerichtsstandsfragen, Scheidungs- und Zugewinnausgleichsverfahren, Ansprüche aus nicht-ehelicher Lebensgemeinschaft sowie Eheverträgen. Sie berät zudem in allen Fragen rund ums Kind, einschließlich Leihmutterschaft, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht sowie gerichtliche Anträge auf dauerhafte Ausreiseerlaubnis von Kindern. Alle Fälle, die Kerstin Beyer behandelt, haben einen internationalen Bezug und oft geht es um beträchtliche Vermögenswerte.

Kerstin Beyer ist deutsche Staatsangehörige. Sie hat in Deutschland Jura studiert und wurde 1999 als Rechtsanwältin am Amtsgericht Lübeck zugelassen (nicht praktizierend); sie wurde anschliessend Solicitor in England und Wales und ist seit 2001 als Solicitor am Supreme Court of England and Wales zugelassen.

Kerstin Beyer war 10 Jahre lang bei einer renommierten Londoner Anwaltskanzlei die auf internationales Familienrecht spezialisiert ist tätig. Auf ihrer langjährigen Erfahrung aufbauend, gründete sie im Jahr 2010 ihre eigene Kanzlei Beyer Family Law.

Viele von Kerstin Beyer‘s Mandanten sind Deutsche oder im Ausland lebende Mandanten, die an Rechtsstreiten in England beteiligt sind.

Kerstin Beyer ist Mitglied des Verbandes „Resolution“, ehemals als Solicitors Family Law Association (SFLA) bekannt, und ist auch als „Collaborative Lawyer“ zugelassen. In dieser Eigenschaft kann sie Ihnen bei Verhandlungen im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung als Rechtsanwältin zur Seite stehen.

Telephone: + 44 (0)20 7936 4644

Email: k.beyer@beyerfamilylaw.com

Francoise Bonnaillie-Valmorin

Francoise Bonnaillie-Valmorin

Françoise Bonnaillie-Valmorin berät in Forums- und Gerichtsstandsfragen bei Scheidungsfällen sowie Auflösung der Ehegemeinschaft, Trennung, Ansprüchen auf Zugewinnausgleich, Kindesunterhalt und Sorgerecht, elterlichen Verfügungen, Anträgen auf dauerhafte Ausreise von Kindern, sowie vor- und nachehelichen Vereinbarungen. Alle ihre Fälle haben einen internationalen Bezug und oftmals geht es um beträchtliche Vermögenswerte.

Françoise Bonnaillie-Valmorin ist französische Staatsangehörige. Sie ist als französische Rechtsanwältin von der Pariser Anwaltschaft zugelassen (2005) und hat sich darüber hinaus in England qualifiziert. Sie ist als Solicitor am Supreme Court of England and Wales seit 2009 zugelassen.

Françoise Bonnaillie-Valmorin berät französische Mandanten in Fällen, die in England und Wales bearbeitet werden, und englische Mandanten, die an Rechtsstreiten in Frankreich beteiligt sind.

Françoise Bonnaillie-Valmorin stieg nach ihrer Ausbildung bei einer renommierten „Legal 500“ Kanzlei sowie mehrjähriger Beratertätigkeit bei einer Nischenkanzlei als Beraterin bei Beyer Family Law ein.

Françoise Bonnaillie-Valmorin ist Mitglied des Verbandes „Resolution“. Sie ist darüber hinaus als „Collaborative Lawyer“ und Mediatorin ausgebildet.

Françoise Bonnaillie-Valmorin hält regelmäßig Vorträge auf Konferenzen über grenzüberschreitende Familienrechtsfragen in England und in Frankreich.

Sie ist Mitglied der Franco-British Lawyers Society und erhielt 2018 eine Auszeichnung von dem Verband für ihren herausragenden Beitrag dazu, französische Anwältinnen bei ihrer Niederlassung in England zu unterstützen.

Telephone: + 44 (0)75 1547 2944

Email: f.bonaillie-valmorin@beyerfamilylaw.com

Monika Pirani

Monika Pirani

Monika Pirani berät in allen Rechtsfragen des Familienrechts, die sich aus der Beendigung von ehelichen oder nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften ergeben. Sie berät über Gerichtsstandsfragen, Scheidungs- und Versorgungsausgleichsverfahren sowie vor- und nacheheliche Eheveträge und Vereinbarungen bei Lebenspartnerschaften.

Monika Pirani berät zudem in Fragen des elterlichen Sorgerechts und Kindesunterhalts sowie über gerichtliche Anträge auf dauerhafte Ausreiseerlaubnis für Kinder.

Die meisten ihrer Fälle haben einen internationalen Bezug und oftmals geht es um beträchtliche Vermögenswerte.

Monika Pirani ist zweisprachig, Deutsch und Englisch, und arbeitet mit zahlreichen internationalen Mandanten sowie Mandanten die im Ausland leben und an Rechtsstreiten in England beteiligt sind.

Sie ist als Solicitor am Supreme Court of England and Wales seit 1995 zugelassen. Sie ist auch als Mediatorin auf dem Gebiet des Familienrechts beim „Family Mediation Council“ und der Law Society of England and Wales akkreditiert.

Vor Beginn ihrer Tätigkeit als Beraterin bei Beyer Family Law war Monika Pirani bei mehreren großen Londoner Firmen tätig.

Monika Pirani ist Mitglied des Verbandes „Resolution“ und wurde von „Resolution“ als Familienrechtsanwältin mit Spezialisierung auf komplexe Finanzfragen und Kindschaftsrecht akkreditiert.

Monika Pirani ist darüber hinaus akkreditiertes Mitglied des Family Law Panel der Law Society und Mitglied des Ausschusses der British German Jurists Association.

Telephone: + 44 (0) 78 1168 4100

Email: m.pirani@beyerfamilylaw.com

“Unsere Tür steht Ihnen immer offen und ich freue mich Ihnen helfen zu können. Wenn Sie sich über Ihre persönliche Situation Sorgen machen oder wenn Sie Rechtsrat brauchen, dann rufen Sie mich einfach jetzt an. Unser Telefonat kostet Sie nichts!”

Kerstin Beyer Principal Partner

    Ich wusste Ihre Hilfe bei den Vergleichsverhandlungen so zu schätzen. Und ich bin sehr erleichtert, dass die Gerichtsverhandlungen nun endgültig vorbei sind.

    von Mandant (Vermögensauseinandersetzung)
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