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Fragen rund ums KindWenn Eltern sich trennen, müssen oft Regelungen in Bezug auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht, den Umgang und die damit verbundenen finanziellen Fragen getroffen werden. Es ist ratsam, sich professionellen Rat einzuholen.

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Fragen rund ums Kind

Wenn eine Ehe oder eine Beziehung zerbricht, kann es oft zu Meinungsverschiedenheiten darüber kommen, wo Ihr Kind leben soll (Aufenthaltsbestimmungsrecht) und wie oft Ihr Kind den anderen Elternteil sehen sollte.

Wir haben mehr als zehn Jahre Erfahrung derartige Probleme zu lösen. Wir werden mit Ihnen eine Strategie erarbeiten und dann versuchen so schnell es geht Verhandlungen zu führen, um zu einer Einigung zu gelangen. Fall es nötig ist, können wir allerdings auch umgehend Gerichtsverfahren einleiten, um die Interessen von Ihnen und Ihrem Kind zu schützen.

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Internationale Kindschaftsverfahren

Wenn Sie und Ihr Kind in England und Wales leben, aber in Ihr Heimatland (oder ein anderes Land) zurückkehren möchten, dann müssen Sie das Einverständnis aller Person haben, die das Sorgerecht für das Kind haben. Wenn eine solche Zustimmung nicht erteilt wird und nicht ausgehandelt werden kann, dann haben Sie keine andere Wahl als einen Antrag an das Gericht zu stellen und das Gericht um Erlaubnis zu bitten, mit Ihrem Kind ausreisen zu dürfen. Ein solcher Antrag sollte von einer  erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei wie der unseren gut vorbereitet werden. Wir haben viele derartiger Anträge in den vergangenen Jahre abgewickelt.

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    Fallbeispiel Kindschaftsverfahren

    J ist deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in England. Der Vater ihrer beiden Kinder G ist serbischer Staatsangehöriger, der eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für England hat. Nach dem Scheitern ihrer Beziehung will J mit den Kindern nach Deutschland zurückkehren, aber G erlaubt ihr nicht, die Kinder mitzunehmen.

    Unsere Lösung

    J muss ein Gerichtsverfahren einleiten und den Richter um Erlaubnis bitten, Ihre zwei Kinder mit nach Deutschland nehmen zu dürfen. Sie darft England und Wales mit ihren Kindern nicht verlassen, wenn sie nicht entweder die Genehmigung des Gerichts oder G’s hat, (da G auch das Sorgerecht für beide Kinder hat).

    “Unsere Tür steht Ihnen immer offen und ich freue mich Ihnen helfen zu können. Wenn Sie sich über Ihre persönliche Situation Sorgen machen oder wenn Sie Rechtsrat brauchen, dann rufen Sie mich einfach jetzt an. Unser Telefonat kostet Sie nichts!”

    Kerstin Beyer Principal Partner

      Vielen Dank für Ihre Hilfe in dieser schwierigen Situation. Ich fühlte mich so viel besser mit Ihnen an meiner Seite und in dem Wissen, dass ich Sie immer anrufen oder emailen konnte, um Sie um Rat zu fragen.

      von Mandant (InternationaleScheidung)
      Beyer Family Law Solicitors specialise in divorce, international divorce and family law. We are situated in central London and are here to help you. Visit English Site
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