Fragen rund ums KindWenn Eltern sich trennen, müssen oft Regelungen in Bezug auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht, den Umgang und die damit verbundenen finanziellen Fragen getroffen werden. Es ist ratsam, sich professionellen Rat einzuholen.
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- Internationale Kindschaftsverfahren
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Fragen rund ums Kind
Wenn eine Ehe oder eine Beziehung zerbricht, kann es oft zu Meinungsverschiedenheiten darüber kommen, wo Ihr Kind leben soll (Aufenthaltsbestimmungsrecht) und wie oft Ihr Kind den anderen Elternteil sehen sollte.
Wir haben mehr als zehn Jahre Erfahrung derartige Probleme zu lösen. Wir werden mit Ihnen eine Strategie erarbeiten und dann versuchen so schnell es geht Verhandlungen zu führen, um zu einer Einigung zu gelangen. Fall es nötig ist, können wir allerdings auch umgehend Gerichtsverfahren einleiten, um die Interessen von Ihnen und Ihrem Kind zu schützen.
Internationale Kindschaftsverfahren
Wenn Sie und Ihr Kind in England und Wales leben, aber in Ihr Heimatland (oder ein anderes Land) zurückkehren möchten, dann müssen Sie das Einverständnis aller Person haben, die das Sorgerecht für das Kind haben. Wenn eine solche Zustimmung nicht erteilt wird und nicht ausgehandelt werden kann, dann haben Sie keine andere Wahl als einen Antrag an das Gericht zu stellen und das Gericht um Erlaubnis zu bitten, mit Ihrem Kind ausreisen zu dürfen. Ein solcher Antrag sollte von einer erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei wie der unseren gut vorbereitet werden. Wir haben viele derartiger Anträge in den vergangenen Jahre abgewickelt.
Fallbeispiel Kindschaftsverfahren
J ist deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in England. Der Vater ihrer beiden Kinder G ist serbischer Staatsangehöriger, der eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für England hat. Nach dem Scheitern ihrer Beziehung will J mit den Kindern nach Deutschland zurückkehren, aber G erlaubt ihr nicht, die Kinder mitzunehmen.
Unsere Lösung
J muss ein Gerichtsverfahren einleiten und den Richter um Erlaubnis bitten, Ihre zwei Kinder mit nach Deutschland nehmen zu dürfen. Sie darft England und Wales mit ihren Kindern nicht verlassen, wenn sie nicht entweder die Genehmigung des Gerichts oder G’s hat, (da G auch das Sorgerecht für beide Kinder hat).